Warum Health Claims besonders heikel sind
Gesundheitsbezogene Aussagen unterliegen in der EU einem strengen Positiv-Prinzip: Erlaubt ist nur, was in der amtlichen Liste (VO 432/2012 + Nachträge) ausdrücklich zugelassen ist. Alles andere ist verboten — auch wenn es wissenschaftlich plausibel klingt.
Betroffen sind vor allem Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel, Kosmetik-Grenzprodukte und Botanicals (Ginkgo, Ginseng, Curcuma etc.). Aus unseren Scans: ~70 % aller Nahrungsergänzungs-Shopshaben mindestens eine unzulässige Aussage im Sortiment.
Wie die Prüfung funktioniert
Kommora vergleicht jede Formulierung in deinen Produkttexten gegen drei Referenz-Datenbanken:
- 241 zugelassene Health Claims aus dem konsolidierten EU-Register (VO 432/2012 + alle Nachträge: 536/2013, 40/2014, 2015/7, 2020/1040 etc.). Wortlaut exakt aus EUR-Lex.
- 84 verbotene Phrasen — krankheitsbezogene Aussagen (Art. 7 LMIV), abgelehnte EFSA-Claims, klassische Abmahn-Formulierungen („Detox", „Anti-Aging").
- 41 On-hold Botanicals — Pflanzen wie Ginkgo, Curcuma, Ashwagandha, deren Health Claims im EU-Register aktuell „on-hold" sind. Verwendung ist toleriert, aber risikobehaftet.
Bußgelder + Verbraucherzentralen
Health-Claim-Verstöße sind besonders teuer, weil neben Abmahnungen auch Ordnungsämter (Lebensmittelüberwachung) tätig werden — und die Verbraucherzentrale hat eine eigene Datenbank für Verstöße.
- Abmahnkosten: 1.000 – 4.000 € pro Formulierung
- Bußgeld Ordnungsamt: bis 50.000 € pro Verstoß bei „vorsätzlich"
- Sicherheitsrisiko: Produkte können bei Wiederholung aus dem Verkehr gezogen werden
- Reputations-Schaden: Verbraucherzentrale veröffentlicht Verstöße online
Typische Fundstellen
Vitamin-C-Präparat: „stärkt das Immunsystem"
Zulässig ist nur die exakte Formulierung „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei" — Umformulierung nötig.
Nahrungsergänzung: „bei Erkältung"
Krankheitsbezogene Aussagen (Art. 7 LMIV) sind IMMER verboten. Direkter Verstoß.
Kräuter-Tee: „reinigt die Leber"
Weder als Health Claim zugelassen noch als Botanical-Claim erlaubt.
Superfood: „Detox-Wirkung"
„Detox" ist klassischer Abmahn-Klassiker — nicht wissenschaftlich haltbar, EFSA-abgelehnt.
Ginkgo-Präparat: „für die Konzentration"
Ginkgo ist „on-hold" — toleriert, aber risikobehaftet. Umformulierung empfohlen.
Kosmetik: „verjüngt die Haut"
Verjüngungs-Aussagen bei Kosmetik grenzen an Arzneimittel-Werbung — abmahnfähig.
Häufige Fragen
Für welche Produkte gilt die Health-Claim-Verordnung?+
Für alle Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel. Bei Kosmetik gelten teils andere Regeln (KosmetikV), Grenzprodukte (z. B. Trink-Kollagen) sind besonders kritisch. Bei Bioprodukten und Botanicals: Aussagen strikt am EU-Register orientieren.
Was sind die häufigsten Fehler?+
1) Verkürzung des Wortlauts („stärkt Immunsystem" statt „trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei"). 2) Nährstoff-Menge unter dem gesetzlichen Schwellenwert (mindestens 15 % der empfohlenen Tagesmenge pro 100 g). 3) Krankheitsbezogene Formulierungen. 4) Verwendung von On-hold-Botanicals mit Wirkbezug.
Ich verkaufe nur Botanicals — bin ich sicher?+
Nein. Botanicals sind zwar in einer Sonderregelung („on-hold"), aber Verbraucherzentrale und einzelne Behörden greifen zunehmend hart durch. Für Ginkgo, Ginseng, Curcuma, Ashwagandha etc. sind pauschale Wirk-Claims sehr riskant.
Kann Kommora die zugelassenen Formulierungen vorschlagen?+
Ja. Zu jeder unzulässigen Formulierung schlägt Kommora eine oder mehrere zugelassene Alternativen aus dem EU-Register vor — mit vollständigem Wortlaut und Verordnungsreferenz.
Wie oft wird die Referenz-Datenbank aktualisiert?+
Kommora verfolgt EFSA-Neuzulassungen und EUR-Lex-Änderungen. Die Regel-Datenbank wird ca. quartalsweise aktualisiert; kritische Änderungen (neue Nachtrags-Verordnungen) sofort.
Was ist mit "Superfood" und ähnlichen Marketing-Begriffen?+
Reine Marketing-Begriffe ohne konkreten Wirkbezug sind meist zulässig. Sobald aber eine gesundheitliche Wirkung nahegelegt wird ("Superfood gegen Alterung"), gilt die Health-Claim-Verordnung — und die meisten dieser Aussagen sind nicht zugelassen.
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